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   OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18   

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https://dejure.org/2018,17029
OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18 (https://dejure.org/2018,17029)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.06.2018 - 1 B 148/18 (https://dejure.org/2018,17029)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - 1 B 148/18 (https://dejure.org/2018,17029)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Bewerberauswahl; Auswirkungen des krankheitsbedingten Fehlens einer nach den Beförderungsrichtlinien des Dienstherrn im Auswahlverfahren nachrangig maßgeblichen Vorbeurteilung

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Beförderung trotz krankheitsbedingten Fehlens einer Beurteilung möglich?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    AUSWAHLVERFAHREN; BEAMTENRECHT; BEFÖRDERUNG; DIENSTUNFÄHIGKEIT; LEISTUNGSPRINZIP; REGELBEURTEILUNG; VORBEURTEILUNG

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Auswirkungen des krankheitsbedingten Fehlens einer dienstlichen Vorbeurteilung; Nachrangige Maßgeblichkeit einer Vorbeurteilung nach den Beförderungsrichtlinien des Dienstherrn im Auswahlverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Beförderung trotz krankheitsbedingten Fehlens einer Beurteilung möglich?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Saarland, 27.02.2018 - 1 B 809/17

    Erfolgreicher Konkurrentenrechtsstreit wegen rechtswidriger Beurteilung und der

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18
    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht des Weiteren vom Bestehen eines Anordnungsanspruchs ausgegangen, weil die von der Antragsgegnerin getroffene Auswahlentscheidung den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzt und bei einer rechtsfehlerfreien erneuten Auswahlentscheidung eine Beförderung des Antragstellers in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 ernsthaft möglich ist.(siehe hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.2.2018 - 1 B 809/17 -, juris).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass einstweiliger Rechtsschutz bereits dann gewährt werden muss, wenn die Aussichten des unterlegenen Beamten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.2.2018 - 1 B 809/17 -, juris, mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18
    Die maßgeblichen Beförderungsrichtlinien der Antragsgegnerin lassen - bei verfassungskonformer Auslegung und unter der Prämisse, dass die Antragsgegnerin den Anforderungen an eine Ausschärfung(BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, BVerwGE 145, 112, zitiert nach juris, Rdnr. 36) der Regelbeurteilungen 2016 gerecht geworden ist und im weiteren von einem Vergleich der Vorvorbeurteilungen (Stichtag 1.10.2012) rechtmäßig hat absehen dürfen - im Übrigen durchaus Raum für einen Rückgriff auf ergänzende, als "leistungs"-bezogen bezeichnete (der Sprachgebrauch dürfte angesichts der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147, zitiert nach juris, Rdnr. 15) überholt sein) Kriterien.
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18
    Ihre wesentliche Aussagekraft erhält eine dienstliche Beurteilung erst aufgrund ihrer Relation zu den Bewertungen in anderen dienstlichen Beurteilungen.(BVerwG, Urteil vom 18.7.2001 - 2 C 41.00 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 22; NVwZ-RR 2002, 201, zitiert nach juris, juris Rdnr. 14).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18
    Die maßgeblichen Beförderungsrichtlinien der Antragsgegnerin lassen - bei verfassungskonformer Auslegung und unter der Prämisse, dass die Antragsgegnerin den Anforderungen an eine Ausschärfung(BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, BVerwGE 145, 112, zitiert nach juris, Rdnr. 36) der Regelbeurteilungen 2016 gerecht geworden ist und im weiteren von einem Vergleich der Vorvorbeurteilungen (Stichtag 1.10.2012) rechtmäßig hat absehen dürfen - im Übrigen durchaus Raum für einen Rückgriff auf ergänzende, als "leistungs"-bezogen bezeichnete (der Sprachgebrauch dürfte angesichts der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147, zitiert nach juris, Rdnr. 15) überholt sein) Kriterien.
  • BVerfG, 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle eines

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18
    Die auswählende Behörde hat den für die Auswahlentscheidung maßgeblichen Leistungsvergleich der Bewerber regelmäßig anhand aussagekräftiger, also hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.2.2017 - 2 BvR 1558/16 -, NVwZ 2017, 1133, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 8) Eine dienstliche Beurteilung soll den Vergleich mehrerer Bewerber miteinander ermöglichen und zu einer objektiven und gerechten Bewertung des einzelnen Beamten führen.
  • BVerfG, 24.07.2014 - 2 BvR 816/14

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18
    Der Bewerber um ein öffentliches Amt kann aber - hierauf hat das Verwaltungsgericht im gegebenen Zusammenhang mit Recht hingewiesen - verlangen, dass seine Bewerbung nur aus Gründen zurückgewiesen wird, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind.(BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.7.2014 - 2 BvR 816/14 -, NVwZ 2015, 523, zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 25.10.2016 - 1 B 313/16

    Voraussetzungen einer Zwischenregelung nach Art. 19 Abs. 4 GG im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18
    Mit der von der Antragsgegnerin beabsichtigten Aushändigung der Ernennungsurkunden an die Beigeladenen wären wegen des Grundsatzes der Ämterstabilität vollendete Tatsachen geschaffen und damit das Recht des Antragstellers auf Gewährung effektiven Grundrechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4, 33 Abs. 2 GG) unterlaufen worden.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -, juris).
  • VG Saarlouis, 29.03.2018 - 2 L 1723/17

    Auswahl zur Beförderung; Rückgriff auf ein nachrangiges Auswahlkriterium;

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18
    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29. März 2018 - 2 L 1723/17 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Saarland, 20.03.2018 - 1 B 827/17
    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18
    Zunächst hat das Verwaltungsgericht entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin mit zutreffender Begründung, auf die Bezug genommen werden kann und die der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht(siehe zuletzt Beschluss vom 20.3.2018 - 1 B 827/17 -, juris), das Vorliegen eines Anordnungsgrundes im Sinne des § 123 Abs. 1 VwGO mit Recht bejaht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2022 - 10 S 43.21

    Einstweiliger Rechtsschutz; Beschwerde; Beförderungsgleiche Maßnahme;

    Dementsprechend darf einem Bewerber das Fehlen einer nach den Beurteilungsrichtlinien hilfsweise maßgeblichen Vorbeurteilung gegenüber den mit ihm um das angestrebte Beförderungsamt konkurrierenden Beigeladenen nicht zum Nachteil gereichen (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 1 B 148/18 -, juris Rn. 12).
  • VG Saarlouis, 29.03.2018 - 2 L 1723/17

    Auswahl zur Beförderung; Rückgriff auf ein nachrangiges Auswahlkriterium;

    Rechtsmittel-AZ: 1 B 148/18.
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